Zweck und Aufgabe des Wasserverbandes ist die Ausübung der regelmäßigen Aufsicht über Gewässer und Wasseranlagen der Verbandsmitglieder, sowie über jene Gewässer und Wasseranlagen wo die Verbandsmitglieder verfügungsberechtigt sind.

Die Mitglieder schließen sich nach freier Vereinbarung im Sinne des 8. Abschnitts des Wasserrechtsgesetzes 1979 zu einem Wasserverband zusammen, mit dem Ziel, das Grundwasservorkommen des Neunkirchner Schotterkegels und der Mitterndorfer Senke, soweit es im örtlichen Geltungs- und Tätigkeitsbereich des Verbandes liegt, qualitativ und quantitativ zur Sicherung der Gewinnung von Grundwasser zu schützen.

Unsere Wasservorkommen sind anfällig gegenüber Verunreinigungen. Oft werden diese auch von der Bevölkerung verursacht. Deshalb gilt es unser Wasser zu schützen, damit die Gesundheit der Menschen nicht gefährdet wird und das Grund- und Quellwasser als Trinkwasser verwendet werden kann. Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel, es kann nicht ersetzt werden.